top of page

Die Jugend der Schützengilde Östringen

Der Einstieg in den Schießsport erfolgt im jugendlichen Alter grundsätzlich mit Luftdruckwaffen (Luftgewehr / Luftpistole). Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben können die Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren damit beginnen. Ab 14 Jahren ist bereits das Schießen mit kleinkalibrigen Waffen erlaubt. Für die unter 12-jährigen besteht bei uns im Verein die Möglichkeit mit einem Lichtgewehr zu trainieren.

Warum Schießsport?
Essentiell im Schießsport sind Ausdauer, Disziplin und vor allem Geduld. Außerdem wird die Konzentration gefördert. Soziale Kontakte, sowie eigene bzw. Vereins- und Mannschaftserfolge fördern zusätzlich den Spaß und die Motivation.

Wie komme ich zum Schießsport und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zunächst benötigt man das Einverständnis der Eltern. Die Bereitschaft, sich in eine Gemeinschaft einzufügen sollte gegeben sein, Schießen ist Mannschaftsport! Außerdem wichtig ist die geistige Eignung zum verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, welche selbstverständlich im Training ausgiebig gelehrt wird.

Wie beginne ich?
Einfach zusammen mit den Eltern bzw. einem Elternteil während der Trainingszeiten vorbeikommen, hier können auch weitere Fragen beantwortet werden. Ein Schnuppertraining ist in der Regel immer möglich (während den Trainingszeiten). Der Verein verfügt über eigene Waffen, die für einen gewissen Zeitrahmen, kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Altersgrenzen

  • ab 6 Jahren: Schießen mit dem Lichtgewehr

  • ab 12 Jahren: Schießen mit Luftgewehr bzw. Luftpistole (unter Aufsicht des Jugendleiters oder einer berechtigten Person)

  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.

  • Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

  • Ab 18 Jahren: ohne jede Einschränkung

20220114_200949.jpg
bottom of page